Ansprechpartner der Jugend des SV Moosbach
Jugendleiter + Kinderschutzbeauftragter:
Matthias Fleischmann // Tel. 015125353709
Trainerstab:
G-Jugend: Michael Baumgartner / Tobias Reil
F-Jugend: Matthias Fleischmann / Tel. 015125353709
Anton Fleischmann
E-Jugend: Michael Baumgartner / Fahri Rrahmani / Andy Kreis / Thomas Pfeffer
D-Jugend: Mario Wagner / Roland Wensauer / Ahmad Almohamad / Andy Kreis
Kinderschutzkonzept des SV Moosbach
Ansprechpartner: Alexander Götzfried
E-Mail: sv-moosbach.jugend@gmx.de
Handy: 0151/59104447
1. Leitgedanken
Oberstes Ziel muss sein, dass Kinder und Jugendliche ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen.
Um dies zu erreichen, müssen sie auch im Sport Schutz und Unterstützung erfahren. Die stärkste
Waffe gegen sexualisierte Gewalt ist das Gespräch miteinander, denn Reden ist Gold und Schweigen
kein Schutz.
2. Was bedeutet sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren
Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher
Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter (Erwachsener, Jugendlicher oder auch
Kind) nutzt dabei seine Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des
Kindes zu befriedigen. Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten
Körperkontakt geschehen. Viele Vereine haben Angst, sich in ihrem Umfeld einem Generalverdacht
auszusetzen, wenn sie das Thema „sexualisierte Gewalt im Sport“ offen ansprechen. Jedoch sind der
Sport und die Vereinsarbeit hiervon nicht gefeit. Das Thema sollte daher in keinem Verein außen vor
bleiben. Ein koordiniertes und individuell abgestimmtes Vorgehen gewährleistet den Schutz aller
Beteiligten und führt zur Handlungssicherheit bei den Verantwortlichen. Der SV Moosbach verurteilt
jegliche Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Zum Schutz der Mitglieder
müssen sämtliche Trainer und Mitarbeiter unter anderem regelmäßig ein erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen und den Verhaltenskodex des Deutschen Fußball Bundes (DFB)
unterzeichnen.
Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz bei SV Moosbach e.V. wollen wir das
Thema klar strukturiert und auch offensiv nach innen und außen tragen. Wir wollen zeigen, dass
niemals weggeschaut wird und der Schutz der Kinder und Jugendlichen bei uns an oberster Stelle
steht. Deshalb planen wir Informationsveranstaltungen zum Thema „Kindes- und Jugendschutz“, um
damit für Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung bei allen haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiter/innen zu sorgen
2. Kinder- und Jugendschutz
2.1 Verhaltenskodex
Alle Betreuer/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterzeichnen einen Verhaltenskodex
in Form einer Selbstverpflichtung, die alle Beteiligten auf das Einhalten der dort formulierten
pädagogischen Leitlinien verpflichtet und hierfür sensibilisiert.
2.2 Verhaltensregeln
Alle Betreuer/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterzeichnen Verhaltensregeln in
Form einer Selbstverpflichtung, die alle Beteiligten auf das Einhalten der dort formulierten
pädagogischen Leitlinien verpflichtet und hierfür sensibilisiert.
2.3 Erweitertes Führungszeugnis
Als Instrument, mit dem man frühzeitig rechtskräftig verurteilte Straftäter identifizieren kann,
unterstützt das erweiterte Führungszeugnis die Präventionsmaßnahmen im Verein. Das
Führungszeugnis muss in unserem Verein bei Beginn der Vereinstätigkeit und danach alle fünf Jahre
vorgelegt werden.
Erweitertes Führungszeugnis ist Pflicht für: -
Trainer/innen, Betreuer/innen -
Mitarbeitende bei Ausflügen, Fahrten, Turnieren mit Übernachtung
Ohne Vorlage kein Einsatz im Kinder- und Jugendbereich.
Verfahren im Verein: -
Antragstellung mit Vereinsbescheinigung (Muster vorhanden). - - -
Prüfung durch den Vorstand.
Dokumentation: Nur Bestätigung der Einsicht, keine Speicherung sensibler
Daten.
Wiedervorlage des Führungszeugnisses alle 3 Jahre
2.4 Informationsveranstaltungen -
Jährliche Schulung für alle Trainer/innen und Betreuer/innen:
o Einführung in den Verhaltenskodex
o Sensibilisierung für Grenzverletzungen
o Gemeinsames Erarbeiten von Verhaltensregeln
o Ansprechpartner/in bestimmen und seine/ihre Aufgaben öffentlich beschreiben
2.5 Kommunikation -
Veröffentlichung des Kinderschutzkonzepts auf:
o Homepage
o Vereinsversammlung
o Elternabenden
o Aushängen im Vereinsheim
o Verteilung an alle Kinder / Jugendliche beim 1. Training
3. Ansprechpartner Verein
3.1 Ansprechpartner im Vorstand:
Matthias Fleischmann (Jugendleiter)
Sv-moosbach@gmx.de
0151/25353709
3.2 Ansprechpartner außerhalb des Vorstands:
Alexander Götzfried
sv-moosbach.jugend@gmx.de
0151/59104447
3.3 Externe Ansprechpartner
Bayrischer Fußball-Verband
Anna Kronen – annakronen@bfv.de
DFB Kinderschutzbeauftragte
Prof. Dr. Silke Sinning – silke.sinning@dfb.de
Hauptamtliche Ansprechpartnerinnen für Kinder und Jugendschutz
Leonie Mäder – leonie.maeder@dfb.de
Stefanie Schulte – stefanie.schulte@dfb.de
nachhaltigkeit@dfb.de
Jugendamt Regen
Landratsamt Regen - Kreisjugendamt -
Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Postfach 12 20
94202 Regen
Tel.: 09921 601-146
Fax: 09921 97002146
E-Mail: jugend@lra.landkreis-regen.de
4. Vorgehen bei Anhaltspunkten für sexualisierte Belästigung und
Gewalt
1. Die Ansprechpartner werden bei Verdacht von sexueller Gewalt sofort hinzugezogen!
2. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht von sexualisierter Gewalt stellt der Verein den
Beschuldigten von jeder Tätigkeit frei. Mitarbeiter/innen die sich sexualisierte Gewalt zuschulden
kommen lassen, erfahren disziplinarische, arbeitsrechtliche bzw. strafrechtliche Konsequenzen.
3. Der Verein ist bei tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht sexualisierter Gewalt zur
Information der Aufsichtsbehörden (z.B. des Jugendamtes gem. § 8a SGB VIII, Schulaufsicht), zur
Einschaltung der Staatsanwaltschaft, zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und
zur aktiven Mitwirkung an der Aufklärung des Vorfalls verpflichtet.
4. Zur Aufarbeitung eines Vorfalls sexualisierter Gewalt erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bzw. Kinder und Jugendliche aus dem Tatumfeld eine Begleitung zur Aufarbeitung des Vorfalls.
Hier können externe Quellen wie z.B. das Jugendamt oder der BFV hinzugezogen werden.
5. Der Verein analysiert den Vorfall sexualisierter Gewalt und zieht Schlussfolgerungen für die
Optimierung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes. Eine mögliche Optimierung und Anpassung
des Konzeptes erfolgt in Abstimmung aller Parteien.
6. Der Verein sorgt für eine angemessene Kommunikation und Information innerhalb der Einrichtung
sowie gegenüber der externen Öffentlichkeit. Dabei erfährt der Opferschutz besondere
Berücksichtigung. Die Kommunikation wird nur von den Ansprechpartnern durchgeführt.
